Selbstverletzung
Selbstgefährdung · Ritzen · Schlagen · Meldepflicht
Das Kind verletzt sich selbst: Ritzen, Kratzen, Beißen, Haare reißen, gegen Wände schlagen. Dies ist ein Zeichen für extremen inneren Schmerz – nicht manipulatives Verhalten. INGRA hat hier eine klare Meldepflicht und muss ruhig, respektvoll und ohne Panik handeln.
Sofortmaßnahmen – in dieser Reihenfolge
1
Ruhe bewahren – keine sichtbare Erschütterung zeigen
Keine dramatische Reaktion, kein Schreien, kein „Oh Gott!". Das Kind braucht eine ruhige, stabile Bezugsperson. Eigene Reaktion innerlich verarbeiten – nach der Situation.
2
Sicherheit schaffen – weitere Verletzung verhindern
Wenn möglich: Gegenstände entfernen, ohne Aufhebens. Kind in ruhige Umgebung begleiten. Andere Kinder diskret herausführen – ohne das Kind zu isolieren oder zu beschämen.
3
TK sofort informieren – Meldepflicht
Jede beobachtete Selbstverletzung ist sofort an TK zu melden. Keine Ausnahme. TK koordiniert alle weiteren Schritte: Elterninformation, Fachberatung, ggf. Krisenintervention.
4
Medizinische Versorgung bei Verletzungen
Wenn Wunden sichtbar sind: Schulkrankenschwester oder erste Hilfe. Bei schweren Verletzungen: Notruf 112. Das Kind begleiten – nicht allein lassen.
5
Würde wahren – kein Vorwurf, keine Fragen nach dem Warum
Satz: „Ich sehe, dass du gerade viel trägst. Ich bin da." Keine Aufarbeitung jetzt. Keine Fragen nach Motiven. Kein Kommentar zu den Verletzungen gegenüber dem Kind.
6
Ruhige Begleitung – bis TK oder Eltern übernehmen
INGRA bleibt beim Kind, bis eine verantwortliche Person übernimmt. Keine Alleinverantwortung. Kein Entlassen des Kindes ohne Rücksprache mit TK.
Erkennungssignale für diese Karte
Sichtbare Kratzer, Wunden, Narben
Kind ritzt sich mit Gegenstand
Schlagen des Kopfes gegen Wand/Boden
Haare ausreißen, in Haut beißen
Ungewöhnliche Kleidung (Arme bedeckt im Sommer)
Kind zeigt Verletzungen aktiv oder versteckt sie
Was jetzt gilt – und was nicht
Jetzt tun
Jetzt nicht tun
✓ Ruhig und würdevoll reagieren
✗ Dramatisch reagieren oder schimpfen
✓ TK sofort informieren (Meldepflicht)
✗ Schweigen oder intern lösen wollen
✓ Wunden versorgen lassen
✗ Nach Warum oder Motiven fragen
✓ Würde des Kindes schützen
✗ Vor anderen Kindern ansprechen
Meldewege & nächste Schritte
Dokumentation – sofort: Beobachtung sachlich beschreiben. Keine Wertung. Wann, wo, was beobachtet, wer anwesend war.
TK – sofortige Information, kein Aufschub. TK entscheidet über Elterninformation und Fachberatung.
§ 8a SGB VIII – Kindeswohlgefährdung prüfen. TK und Schulleitung entscheiden über formelle Meldung.
Selbstfürsorge INGRA – Selbstverletzung zu begleiten ist belastend. Debrief mit TK einfordern. Supervision empfehlenswert.
⚠️ Schweigepflicht vs. Meldepflicht: Bei Selbstverletzung gilt die Meldepflicht gegenüber TK – unabhängig davon, ob das Kind um Schweigen bittet. INGRA kann dem Kind erklären: „Ich muss das weitergeben, weil ich mir Sorgen um dich mache. Du bist mir wichtig."
🧠 Hintergrund: Selbstverletzung ist oft eine Strategie zur Emotionsregulation – ein Versuch, inneren Schmerz durch äußeren Schmerz zu ersetzen oder zu spüren. Es ist kein Manipulationsversuch. Verurteilung verstärkt die Scham und das Risiko. Verständnis und Schutz sind die richtige Reaktion.
✅ Langfristig: Kinder mit Selbstverletzungsverhalten brauchen professionelle therapeutische Unterstützung. INGRA begleitet – therapiert nicht. Der wichtigste Schritt ist die Weiterleitung an geeignete Fachstellen durch TK.
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