FK-04 AKUT Feuerwehrkarte 4 von 7 · Barometer ROT

Fremdgefährdung

Gefahr für andere · Handlungspflicht · Sofortschutz

Das Kind greift andere Kinder oder Erwachsene körperlich an oder bedroht sie konkret. Es besteht unmittelbare Gefahr für Dritte. INGRA ist jetzt nicht mehr nur begleitend tätig – sondern hat eine aktive Schutzpflicht für alle Beteiligten.

Sofortmaßnahmen – in dieser Reihenfolge
1
Gefährdete Personen sofort schützen Andere Kinder und Erwachsene aus dem Gefahrenbereich herausbringen – durch Lehrkraft, durch eigene körperliche Präsenz als Barriere (kein direktes Eingreifen). Klasse wenn möglich in Sicherheit bringen.
2
Lehrkraft und Schulleitung sofort einschalten Handzeichen, Ruf oder Schüler*in schicken: „Bitte sofort kommen." Bei körperlichem Angriff mit Verletzungsgefahr: Schulleitung direkt informieren. Keine Alleinverantwortung.
3
TK sofort informieren Parallel zu Schritt 2. Kurze Nachricht: „[Name] greift [Person] an. Schule ist informiert. Bitte Rückruf." TK koordiniert Elterninformation und ggf. weitere Maßnahmen.
4
Eigene Sicherheit wahren INGRA schützt sich selbst. Kein körperliches Eingreifen, das die eigene Sicherheit gefährdet. Wenn nötig: Raum verlassen und Hilfe rufen. Selbstschutz ist keine Schwäche.
5
Bei konkreter Verletzungsgefahr: Notruf 112 Wenn das Kind eine Waffe oder gefährlichen Gegenstand hat, wenn bereits Verletzungen eingetreten sind oder wenn die Situation nicht kontrollierbar ist: sofort Notruf.
6
Deeskalation nur aus sicherem Abstand Wenn alle anderen sicher sind: ruhige, knappe Ansprache. „Stopp. Ich bin hier. Wir finden eine Lösung." Kein Körperkontakt, keine Konfrontation, keine Drohungen.
112
Notruf bei unmittelbarer Gefahr Wenn Verletzungen eingetreten sind, Waffen im Spiel sind oder die Situation eskaliert und nicht kontrollierbar ist – sofort rufen. Schulleitung parallel informieren.
Erkennungssignale für diese Karte
Schlagen, Kratzen, Beißen anderer
Werfen von Gegenständen auf Personen
Konkrete Drohungen gegen Personen
Jagd auf andere Kinder im Raum
Gefährlicher Gegenstand in der Hand
Verletzungen bei anderen sichtbar
Was jetzt gilt – und was nicht
Jetzt tun
Jetzt nicht tun
✓ Gefährdete Personen schützen
✗ Alleine eingreifen ohne Unterstützung
✓ Schulleitung und TK sofort einschalten
✗ Situation intern regeln wollen
✓ Bei Verletzungsgefahr: Notruf 112
✗ Warten bis es schlimmer wird
✓ Eigene Sicherheit wahren
✗ Körperkontakt ohne Notsituation
Rechtliche Einordnung & Meldepflicht
⚖️
§ 8a SGB VIII – Kindeswohlgefährdung: Bei wiederholter oder schwerer Fremdgefährdung prüfen, ob Meldepflicht besteht. TK und ggf. Schulleitung entscheiden – nicht INGRA allein.
📋
Dokumentation – unmittelbar danach: genaue Beschreibung des Vorfalls, Beteiligte, Verletzungen, getroffene Maßnahmen, Zeugen
📞
TK und Schulleitung – gemeinsames Nachgespräch und Entscheidung über weitere Schritte
👨‍👩‍👧
Eltern beider Seiten – Information in Absprache, koordiniert über Schulleitung
⚠️ Körperlicher Eingriff (Festhalten): INGRA darf nur im absoluten Ausnahmefall – bei unmittelbarer schwerer Verletzungsgefahr – körperlich eingreifen, und nur verhältnismäßig. Dies muss sofort dokumentiert und mit TK und Schulleitung besprochen werden. Im Zweifel: nicht eingreifen, Hilfe rufen.
💡 Abgrenzung zu FK-01: FK-01 (Eskalation) betrifft das Kind selbst im Ausnahmezustand. FK-04 gilt, wenn andere Personen konkret gefährdet werden. Beide Karten können gleichzeitig zutreffen.
⬆ Nach oben
← FK-03 · Panik FK-05 · Selbstverletzung →
🧰