Gut zusammenarbeiten mit der Schulbegleitung – klare Rollen, gemeinsame Sprache, gute Absprachen.
Mit einer Schulbegleitung (auch: Integrationsassistenz, INGRA) sind zwei Erwachsene für ein Kind da – aber mit unterschiedlichen Aufträgen. Je klarer die Rollen sind, desto besser geht es dem Kind, der Klasse und euch beiden.
Die Schulbegleitung ist keine zweite Lehrkraft und keine Vertretung. Sie unterstützt das Kind dabei, am Unterricht teilzuhaben – den Unterricht gestaltest du.
Du musst kein Sozialrecht können – aber du solltest wissen, wer wofür zuständig ist. Das spart dir viele Gespräche, die gar nicht zu dir gehören.
Du kannst Absprachen einfordern, aber der Schulbegleitung keine arbeitsrechtlichen Anweisungen geben – das Weisungsrecht liegt beim Träger. Übergeordnet gilt das Recht auf inklusive Bildung (UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 24).
Vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich organisiert.
Die ersten vier Wochen entscheiden, ob ihr ein Team werdet oder nebeneinander herarbeitet. Nimm dir für das Erstgespräch 20 Minuten – sie sparen dir später Stunden.
Was ihr im Erstgespräch klärt:
Gute Zusammenarbeit braucht keine langen Sitzungen, sondern kurze, feste Routinen:
Das Barometer als gemeinsame Sprache: Es zeigt den Zustand des Nervensystems, nicht die Laune.
Zwei Erwachsene in einem Raum – da darf es auch mal knirschen. Typische Spannungsquellen:
Deine Reflexionen werden nicht gespeichert oder übertragen. Nur dein Lernfortschritt bleibt auf diesem Gerät.