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LK
Karte 10

Rechtliche Grundlagen in 5 Minuten

Wer bewilligt, wer zahlt, wer ist zuständig — und was geht mich nichts an.
Das System in 4 Schritten
1
Eltern beantragen
beim Jugendamt (SGB VIII § 35a: seelische Behinderung) oder Sozialamt (SGB IX: körperliche/geistige Behinderung). Ich bin daran nicht beteiligt.
2
Kostenträger bewilligt
Stunden und erstellt Hilfeplan. Stundenzahl, Verlängerung — alles beim Kostenträger, nicht bei mir.
3
Träger stellt INGRA ein
und entsendet sie in die Schule. Die INGRA ist Mitarbeiterin des Trägers — nicht von mir weisungsgebunden.
4
Schule / Lehrkraft kooperiert
pädagogisch — ohne Arbeitgeberrolle. Ich kann Absprachen einfordern, aber keine Anweisungen erteilen.
Wer ist wofür zuständig?
Meine Zuständigkeit
  • Unterricht & Lernziele
  • Klassenführung
  • Aufsichtspflicht
  • Pädagogische Kooperation
  • Elterngespräche zu Schule
Nicht meine Zuständigkeit
  • Stundenbewilligung
  • INGRA-Personalfragen
  • Hilfeplangespräche
  • Trägerkommunikation
  • Kostenfragen
Rechtliche GrundlagenSGB VIII § 35a · SGB IX § 90 ff. · UN-BRK Art. 24 · AO-SF NRW (Feststellung Förderbedarf)
Häufiges MissverständnisEltern richten Fragen zur Schulbegleitung oft an die Lehrkraft. Klare Antwort: „Das liegt beim Träger bzw. Jugendamt — ich gebe Ihnen gern den Kontakt."
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