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M-01
Karte 05

Meldewege & § 8a

§ 8a SGB VIII verpflichtet alle Fachkräfte in der Jugendhilfe. Wer Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, muss handeln.
Der Meldeweg
  • Schritt 1: Beobachtung sachlich dokumentieren — nur Fakten
  • Schritt 2: Sofort an TK melden — nicht warten
  • Schritt 3: TK entscheidet über weitere Schritte
  • Schritt 4: Bei akuter Gefahr: Notruf 110 oder 112
Was Kindeswohlgefährdung sein kann
  • Wiederholte unerklärliche Verletzungen
  • Kind berichtet von Gewalt oder Vernachlässigung
  • Extreme Verhaltensveränderungen ohne erkennbaren Grund
  • Kind hat keinen sicheren Ort zuhause
Wichtig
Nie allein entscheiden. Immer dokumentieren. Immer melden.
Brainy
Brainy erinnert: Melden ist kein Verrat — es ist Schutz.
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