§ 8a SGB VIII verpflichtet alle Fachkräfte in der Jugendhilfe. Wer Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, muss handeln.
Der Meldeweg
- Schritt 1: Beobachtung sachlich dokumentieren — nur Fakten
- Schritt 2: Sofort an TK melden — nicht warten
- Schritt 3: TK entscheidet über weitere Schritte
- Schritt 4: Bei akuter Gefahr: Notruf 110 oder 112
Was Kindeswohlgefährdung sein kann
- Wiederholte unerklärliche Verletzungen
- Kind berichtet von Gewalt oder Vernachlässigung
- Extreme Verhaltensveränderungen ohne erkennbaren Grund
- Kind hat keinen sicheren Ort zuhause
Wichtig
Nie allein entscheiden. Immer dokumentieren. Immer melden.
Brainy erinnert: Melden ist kein Verrat — es ist Schutz.