INGRA unterliegt der Schweigepflicht. Was im Rahmen der Begleitung erfährt, bleibt vertraulich — mit klaren Ausnahmen.
Schweigepflicht — die Grundregel
- Keine Information ĂĽber das Kind an Unbeteiligte
- Auch scheinbar harmlose Infos bleiben intern
- Ausnahme 1: beteiligte Fachkräfte im Rahmen der Hilfe
- Ausnahme 2: Einwilligung der Eltern
- Ausnahme 3: akute Kindeswohlgefährdung (§ 8a)
Datenschutz im Alltag
- Keine Kindernamen in WhatsApp oder SMS
- Keine Fotos oder Dokumente auf privaten Geräten
- Unterlagen sicher aufbewahren — kein offenes Liegenlassen
- Im Zweifel: TK fragen bevor weitergeben
Brainy erinnert: Im Zweifel: schweigen. Dann TK fragen.