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M-01
Karte 03

Schweigepflicht & Datenschutz

INGRA unterliegt der Schweigepflicht. Was im Rahmen der Begleitung erfährt, bleibt vertraulich — mit klaren Ausnahmen.
Schweigepflicht — die Grundregel
  • Keine Information ĂĽber das Kind an Unbeteiligte
  • Auch scheinbar harmlose Infos bleiben intern
  • Ausnahme 1: beteiligte Fachkräfte im Rahmen der Hilfe
  • Ausnahme 2: Einwilligung der Eltern
  • Ausnahme 3: akute Kindeswohlgefährdung (§ 8a)
Datenschutz im Alltag
  • Keine Kindernamen in WhatsApp oder SMS
  • Keine Fotos oder Dokumente auf privaten Geräten
  • Unterlagen sicher aufbewahren — kein offenes Liegenlassen
  • Im Zweifel: TK fragen bevor weitergeben
Brainy
Brainy erinnert: Im Zweifel: schweigen. Dann TK fragen.
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