Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe — rechtlich klar geregelt, mit Rechten und Pflichten.
Rechtliche Grundlage
- SGB IX § 75 ff. — Eingliederungshilfe: Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- SGB VIII § 35a — Seelische Behinderung: Kinder- und Jugendhilfe
- SGB VIII § 36 — Hilfeplan: Grundlage für die Begleitung
- Der Hilfeplan definiert was INGRA tut — und was nicht
Was das für INGRA bedeutet
- INGRA handelt im Rahmen des bewilligten Hilfeplans
- Aufgaben außerhalb des Plans → TK fragen bevor handeln
- Verlängerung rechtzeitig beantragen — mindestens 8 Wochen vorher
Brainy erinnert: Wer seinen rechtlichen Rahmen kennt, handelt sicherer.