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Recht & Rolle

12 Karten · Zielgruppen: GS · FS · WF

Modul 1 · Karte 1

Rechtliche Einordnung der Schulbegleitung

GSFSWF

Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe – kein Lehrauftrag und keine pädagogische Fachkraft im schulischen Sinne.

Rechtliche Grundlage

Die Schulbegleitung wird auf Grundlage des SGB IX (Teilhaberecht) oder SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) gewährt. Der Anspruch liegt beim Kind, nicht bei der Schule.


Was Schulbegleitung ist

  • Unterstützung bei der Teilhabe am Schulalltag
  • Hilfe bei der Umsetzung des Förderplans
  • Begleitung, nicht Übernahme von Aufgaben

Was Schulbegleitung nicht ist

  • Keine Lehrkraft und kein Ersatz für Unterricht
  • Keine therapeutische Fachkraft
  • Kein allgemeiner Klassenassistent
Modul 1 · Karte 2

Aufgaben von INGRA

GSFSWF

Als INGRA begleitest du das Kind im Schulalltag – mit klarem Fokus auf Teilhabe, Selbstständigkeit und Sicherheit.

Deine Kernaufgaben

  • Begleitung im Unterricht und in Pausen
  • Unterstützung bei der Alltagsstruktur und Orientierung
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Unterstützung bei pflegerischen Grundhandlungen (wenn im Hilfeplan vereinbart)
  • Beobachtung und Dokumentation des Tagesverlaufs
  • Regelmäßiger Austausch mit TK und Lehrkraft

Leitprinzip

So viel Unterstützung wie nötig – so viel Eigenständigkeit wie möglich. INGRA befähigt, übernimmt nicht.

Modul 1 · Karte 3

Nicht-Aufgaben von INGRA

GSFSWF

Klare Grenzen schützen dich, das Kind und das Team. Was nicht zur Rolle gehört, ist kein Versagen – sondern Professionalität.

Das gehört nicht zu deinen Aufgaben

  • Unterricht planen, vorbereiten oder eigenständig leiten
  • Andere Kinder der Klasse beaufsichtigen oder betreuen
  • Diagnosen stellen oder therapeutische Maßnahmen durchführen
  • Elterngespräche ohne Absprache mit TK oder Lehrkraft führen
  • Entscheidungen über den Förderplan treffen
  • Medikamentengabe (außer mit expliziter Regelung und Schulung)

⚠️

Wirst du um Aufgaben gebeten, die nicht zur Rolle gehören, sprich das offen an – mit der Lehrkraft oder der TK. Das ist kein Konflikt, sondern Rollenklarheit.

Modul 1 · Karte 4

Schweigepflicht

GSFSWF

Alles, was du über das Kind und seine Familie erfährst, bleibt vertraulich – auch nach Dienstschluss.

Das darfst du teilen
  • Informationen an TK und Lehrkraft, die für die Begleitung relevant sind
  • Inhalte, die im Hilfeplan ausdrücklich geteilt werden dürfen
  • Beobachtungen im vereinbarten Dokumentationsrahmen
Das bleibt vertraulich
  • Diagnosen und medizinische Details
  • Familiäre Hintergründe und private Situationen
  • Gespräche mit Eltern ohne Freigabe
  • Beobachtungen außerhalb des Auftrags

ℹ️

Bist du unsicher, ob du etwas weitergeben darfst? Frage zuerst deine TK. Im Zweifel gilt: schweigen ist sicherer als reden.

Modul 1 · Karte 5

Datenschutz in der Schule

GSFSWF

Sensible Daten über Kinder und Familien sind besonders schützenswert. Die DSGVO gilt auch im Schulalltag.

Grundregeln im Umgang mit Daten

  • Keine Fotos von Kindern ohne ausdrückliche Einwilligung
  • Dokumente nicht auf privaten Geräten speichern
  • Gespräche über Kinder nicht in der Öffentlichkeit führen
  • Papierunterlagen sicher verwahren oder vernichten
  • Digitale Kommunikation nur über freigegebene Kanäle

📋

Im Zweifel gilt das Prinzip der Datensparsamkeit – nur so viele Daten wie nötig, so sicher wie möglich. Bei Unsicherheiten wende dich an deine TK oder den Datenschutzbeauftragten von INGRA.

Modul 1 · Karte 6

Aufsichtspflicht – was gilt für INGRA?

GSFSWF

Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich bei der Schule und der Lehrkraft – nicht bei INGRA. Aber es gibt Situationen, in denen du konkrete Verantwortung trägst.

Das liegt bei dir
  • Unmittelbare Nähe zum begleiteten Kind
  • Sicherheit in akuten Situationen gewährleisten
  • Auffälliges Verhalten sofort melden
  • Das Kind nicht unbeaufsichtigt lassen, wenn das im Plan vereinbart ist
Das liegt nicht bei dir
  • Gesamtaufsicht über die Klasse
  • Aufsicht in Bereichen ohne Beauftragung
  • Entscheidungen über Ausflüge oder Aktivitäten

ℹ️

Bei Ausflügen oder besonderen Situationen immer vorab klären, wer welche Aufsichtspflicht trägt. Das besprichst du mit der Lehrkraft und TK.

Modul 1 · Karte 7

Grenzen der Rolle

GSFSWF

Professionelle Grenzen zu halten schützt das Kind vor Abhängigkeit – und schützt dich vor Überlastung und Rollendiffusion.

Signale, dass Grenzen überschritten werden

  • Du übernimmst dauerhaft Aufgaben, die die Lehrkraft erledigen sollte
  • Das Kind will nur noch mit dir sprechen oder arbeiten
  • Eltern wenden sich direkt und ausschließlich an dich
  • Du bist auch außerhalb deiner Dienstzeit erreichbar und wirst kontaktiert
  • Du hast das Gefühl, „alles" tragen zu müssen

⚠️

Wenn du merkst, dass Grenzen verschwimmen: Sprich es an. Mit der TK, in der Reflexion oder im Teamgespräch. Das ist keine Schwäche – es ist professionelle Selbstfürsorge.

Modul 1 · Karte 8

Zusammenarbeit mit der Lehrkraft

GSFSWF

Lehrkraft und INGRA haben unterschiedliche Rollen – aber ein gemeinsames Ziel: das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes.

Rollen im Unterricht

Die Lehrkraft leitet den Unterricht und trägt die pädagogische Verantwortung für die gesamte Klasse. INGRA unterstützt das begleitete Kind dabei, am Unterricht teilzuhaben – ohne den Unterrichtsfluss zu stören.


Gute Zusammenarbeit heißt

  • Kurze Absprachen vor oder nach dem Unterricht – nicht währenddessen
  • Klare Kommunikation, wenn etwas unklar oder schwierig ist
  • Respekt für die Unterrichtsführung der Lehrkraft
  • Rückmeldungen aus der Begleitung weitergeben, die für den Unterricht relevant sind

Bei Unklarheiten

Wenn Rollen oder Aufgaben unklar sind, kläre das mit der TK – nicht im direkten Konflikt mit der Lehrkraft. Die TK ist dein erster Ansprechpunkt.

Modul 1 · Karte 9

Zusammenarbeit mit der Teilhabe-Koordination (TK)

GSFSWF

Die TK ist deine direkte Ansprechperson bei INGRA. Sie koordiniert den Einsatz, begleitet dich fachlich und ist erste Anlaufstelle bei Fragen und Schwierigkeiten.

Was du der TK mitteilst

  • Auffälligkeiten im Verhalten oder Wohlbefinden des Kindes
  • Veränderungen in der Familiensituation (soweit bekannt)
  • Konflikte oder Unklarheiten mit Lehrkraft oder Eltern
  • Eigene Belastungen oder Unsicherheiten in der Rolle
  • Alles, was du nicht allein entscheiden kannst oder willst

Kommunikationswege

Nutze die vereinbarten Kanäle (z. B. Tagesdoku, Telefon, App). Dringende Infos sofort – Allgemeines im regulären Austausch. Informiere die TK lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Modul 1 · Karte 10

Zusammenarbeit mit Eltern

GSFSWF

Eltern sind wichtige Partner – aber du bist nicht ihr Hauptansprechpunkt. Deine Kommunikation mit Eltern ist klar, wertschätzend und rollengerecht.

Was im Kontakt mit Eltern gilt

  • Kurze, sachliche Rückmeldungen zum Tagesverlauf sind in Ordnung
  • Tiefere Gespräche oder Problemgespräche gehören zur TK oder Lehrkraft
  • Keine Aussagen über Diagnosen, Fördermaßnahmen oder Schulentscheidungen
  • Keine privaten Kontaktdaten weitergeben oder annehmen

Wenn Eltern mehr wollen

Wenn Eltern intensivere Gespräche suchen oder Fragen haben, die du nicht beantworten kannst oder sollst: freundlich verweisen an die TK oder Lehrkraft. Das ist keine Abweisung, sondern Professionalität.

Modul 1 · Karte 11

Dokumentationspflichten im Alltag

GSFSWF

Dokumentation ist Teil deiner professionellen Arbeit – sie schützt das Kind, die Eltern, die Schule und dich.

Das dokumentierst du
  • Tagesverlauf (Tagesdoku)
  • Barometer-Farben und Werkzeuge
  • Besondere Ereignisse oder Auffälligkeiten
  • Verletzungen oder Vorfälle
  • Relevante Rückmeldungen des Kindes
Das dokumentierst du nicht
  • Vermutungen und Interpretationen
  • Private Details aus der Familie
  • Diagnosen oder medizinische Einschätzungen
  • Bewertungen von Verhalten

ℹ️

Die Tagesdoku ist das wichtigste Dokumentationsinstrument im Alltag. Sie wird zeitnah, knapp und sachlich ausgefüllt – nicht rückwirkend rekonstruiert.

Modul 1 · Karte 12

Meldewege & Eskalation

GSFSWF

Nicht alles musst du allein lösen – aber du musst wissen, wann und wie du weitergibst. Klare Meldewege schützen das Kind und entlasten dich.

Ablauf: Was wann an wen?

1
Beobachtung im Alltag
Du nimmst etwas wahr – im Verhalten, Wohlbefinden oder einer Situation. Du notierst es in der Tagesdoku.
2
Einschätzung: dringend oder nicht?
Ist die Situation akut oder gefährlich? → Sofort handeln und melden. Ist sie auffällig, aber nicht akut? → Im nächsten Austausch ansprechen.
3
Meldung an TK
Deine TK ist erste Anlaufstelle. Schildere sachlich, was du beobachtet hast – ohne Interpretation. Sie entscheidet das weitere Vorgehen.
4
TK koordiniert weiter
Die TK informiert ggf. Lehrkraft, Eltern, Fachstellen oder leitet eine Fallbesprechung ein. Du bleibst eingebunden, trägst aber nicht allein.
5
Akute Gefahr: Sofortmaßnahmen
Bei unmittelbarer Gefahr für das Kind: Schule und Notdienste einbeziehen (110 / 112), danach sofort TK informieren. Dokumentation unmittelbar danach.