Rechtliche Einordnung der Schulbegleitung
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe – kein Lehrauftrag und keine pädagogische Fachkraft im schulischen Sinne.
Rechtliche Grundlage
Die Schulbegleitung wird auf Grundlage des SGB IX (Teilhaberecht) oder SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) gewährt. Der Anspruch liegt beim Kind, nicht bei der Schule.
Was Schulbegleitung ist
- Unterstützung bei der Teilhabe am Schulalltag
- Hilfe bei der Umsetzung des Förderplans
- Begleitung, nicht Übernahme von Aufgaben
Was Schulbegleitung nicht ist
- Keine Lehrkraft und kein Ersatz für Unterricht
- Keine therapeutische Fachkraft
- Kein allgemeiner Klassenassistent