Wichtig: Ein Pflegegrad-Erstantrag läuft nicht über die Stadt oder den Kreis, sondern über die eigene Pflegekasse (Teil der jeweiligen Krankenkasse, z. B. AOK, TK, Barmer). Es gibt daher keinen einzelnen Direktlink je Stadt.
- Formloser Anruf, kurzes Schreiben oder E-Mail an die Pflegekasse genügt als Erstantrag.
- Die Pflegekasse beauftragt danach den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung.
- Bescheid muss innerhalb von 25 Werktagen nach Antragseingang erfolgen.
- Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Allgemeine, kassenunabhängige Infos: Bundesgesundheitsministerium – Pflege zu Hause